Das Terminservice und  Versorgungsgesetz ist in Kraft getreten. Für die Planung unserer Terminvergabe bedeutet dies, dass wir pro Tag und Arzt mindestens 4 Akut-Patientinnen aufnehmen. In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden unserer Stammpatientinnen, dass Vorsorgetermine kaum planbar und immer weiter in der Zukunft angeboten werden. Wir müssen ungeplante Patientinnen jedoch jeweils einmal pro Arbeitsstunde einplanen, können in dieser Zeit jedoch keine Vorsorgen durchführen.  Bitte haben Sie Verständnis dafür.

Akutpatientinnen finden sich bitte zu Sprechstundenbeginn in der Praxis ein, um dann entsprechend zuggeplant zu werden.